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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
WORK | IN FÜRTH

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

WORK | IN Fürth ist ein Produkt der BRANDAD Group AG.  

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Co-Working Räume (Flex-Desk, Fix-Desk, Besprechungsraum) zwischen WORK | IN Fürth und dem jeweiligen Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von WORK | IN Fürth ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen und Besprechungsräumen. Die Leistung beinhaltet

  1. Nutzung der vereinbarten Räume
  2. Nutzung der Kantinenräumlichkeiten
  3. inkl. Kaffee- und Wasserflat bei Anmietung eines Co-Working Platzes
  4. Nutzung der Allgemeinflächen
  5. WLAN
  6. Reinigung
  7. Nebenkosten (Strom, Wasser)
  8. Nutzung von Zusatzequipment

3. VERTRAGSSCHLUSS

Buchungsanfragen können über die Website, per E-Mail oder telefonisch sowie vor Ort gestellt werden. Der Vertragsschluss erfolgt durch eine entsprechende Buchungsbestätigung.

4. ZAHLUNG

  1. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Grundgebühr bei Abschluss des Vertrages bzw. der Buchung zu entrichten.
  2. Mit dem Vertragsschluss akzeptiert der Kunde die AGB von WORK | IN Fürth. 
  3. Kosten für zusätzliche Services stellt WORK | IN Fürth dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Buchung in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Preisliste Anwendung. Die Servicekosten sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.    

5. PREISE

  1. Alle ausgewiesenen Preise von WORK | IN Fürth sind Nettopreise, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die aktuellen Preise können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
  3. Für Seminare/Workshops erstellen wir auch individuelle Paketangebote.

6. ZUGANGSBEDINGUNGEN

  1. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 08.00 bis 16.00 Uhr.
  2. Für den Zugang zu den Räumlichkeiten erhält der Kunden einen Zutrittschip. Dieser muss nach Vertragsende wieder abgegeben werden. Bei Verlust ist eine Entschädigung in Höhe von EUR 50,- zu entrichten.
    Bei Sondervereinbarungen mit einer Schlüsselübergabe beläuft sich die Entschädigung eines Schlüssels
    auf EUR 100,- bei Verlust.

7. HAFTUNG VON WORK | IN FÜRTH

  1. Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
  2. Dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
  3. Eine weitergehende Haftung von WORK | IN Fürth ist ausgeschlossen.

8. BENUTZUNG DER RÄUME UND DES INVENTARS

  1. Der Kunde darf die Räume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung der Räume oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.
  2. Der Kunde hat die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde WORK | IN Fürth unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Räume oder Inventar nutzen, verursacht werden.
  3. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem WORK | IN Fürth Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von WORK | IN Fürth schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Räume zu achten.
  4. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Räumen anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
  5. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
  6. Der Kunde ist für die von ihm in die Räume mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Schränke/Rollcontainer als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. WORK | IN Fürth haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von WORK | IN Fürth zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über WORK | IN Fürth versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
  7. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Räume mitbringen oder dort anliefern lassen.
  8. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  9. Die Räume sind nicht klimatisiert bzw. mechanisch belüftet. Die Raumtemperatur kann daher im Sommer über 26°C ansteigen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel dar.
  10. WORK | IN Fürth schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben

9. NUTZUNG VON ZUSATZEQUIPMENT

Zusatzequipment und Ausstattungen, die nicht teil des Inventars der Co-Working Räume sind, werden dem Kunden grundsätzlich ohne zusätzliche Gebühren nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.

  1. WORK | IN FÜRTH übernimmt keine Garantie, dass das Equipment bei einer Nutzung der Räume verfügbar ist. Sofern dieses anderweitig durch WORK | IN FÜRTH oder Dritte eingesetzt wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf einer Bereitstellung. Ebenso besteht kein Ersatzanspruch.
  2. Soweit das Equipment in den Räumen zur Verfügung steht, kann dieses ohne Zusatzkosten vom Kunden auf eigene Gefahr genutzt werden.
    WORK | IN FÜRTH haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverlust des Kunden, oder Dritter, die durch technisches Versagen des Equipments verursacht werden. Dies gilt insbesondere bei Datenverlust durch technisches Versagen von Festplatten oder sonstigen Speichermedien.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während seiner Nutzung aufgetreten sind, unmittelbar mitzuteilen.
  4. Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht hat, übernimmt er Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz.
  5. Das Equipment ist in den Räumlichkeiten des WORK | IN Fürth zu lassen.
  6. Bei einer Entfernung aus den Räumlichkeiten, ist WORK | IN FÜRTH berechtigt die Rücknahme des Equipments zu verweigern, und die Kostenübernahme für eine Neuanschaffung vom Kunden zu verlangen.
  7. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine Kosten den sachgerechten Zustand des Equipments bei Rückgabe nachweist.

10. INTERNETNUTZUNG

  1. Falls WORK | IN Fürth dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Zu unterlassen ist das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material, Gesetzesverstöße hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter. Sollte WORK | IN Fürth wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde WORK | IN Fürth insoweit freistellen.
  2. Der von WORK | IN Fürth zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. WORK | IN Fürth hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss.
  3. Von der Verfügbarkeit des Internets ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von WORK | IN Fürth und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von WORK | IN Fürth zu vertreten sind.
  4. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichender Bandbreite eine Back-Up-Lösung bereit hält, um Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.
  5. Die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite ist begrenzt. Der zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet ist nur für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit WORK | IN Fürth eine Lösung abzustimmen.
  6. Der Internetzugang beinhaltet die bei der Telekom DSL-Anschlüssen übliche Firewall.

11. BENUTZUNG DER RÄUME ODER DES INVENTARS DURCH DRITTE

  1. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Räume oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Räume gelangte Dritte verursacht wurden.
  3. Der Kunde hat die überlassenen Räume vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangschip vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangschip dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit WORK | IN Fürth vereinbart ist.
  4. Bei Chipverlust in eine Gebühr von EUR 50,- zu entrichten.

12. BETRETEN DER RÄUME DURCH WORK | IN FÜRTH

WORK | IN Fürth ist berechtigt, die Räume während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. WORK | IN Fürth nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.

13. BAULICHE VERÄNDERUNGEN, RENOVIERUNGSMASSNAHME

WORK | IN Fürth ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Räume und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. WORK | IN Fürth wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.

14. HAUSORDNUNG

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Die Hausordnung kann vor Ort bei WORK | IN Fürth eingesehen werden.

15. DATENSCHUTZ

  1. WORK IN FÜRTH wird die Vorschriften über den Datenschutz nach DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Sollte ein Nutzer Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Nutzer zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Hierzu wird der Nutzer gesondert über eine Vertraulichkeits- /Geheimhaltungsvereinbarung informiert. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt WORK IN FÜRTH zur fristlosen Kündigung.

16. KÜNDIGUNG, SCHADENSERSATZ BEI AUSSERORDENTLICHER KÜNDIGUNG DURCH  WORK | IN FÜRT

  1. Soweit im Vertrag keine feste Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten kündbar.
  2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für WORK | IN Fürth liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Grundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist; b. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Grundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Grundgebühr für zwei Termine erreicht; c. wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt; d. der Kunde die Rechte von WORK | IN Fürth dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Räume oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.
  3. Kündigt WORK | IN Fürth den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde WORK | IN Fürth hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den WORK | IN Fürth dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
  4. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung per unterschiebenem Fax oder durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

17. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

  1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räume und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Räume bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird WORK | IN Fürth auf Kosten des Kunden beseitigen lassen. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch WORK | IN Fürth zu zahlen.
  2. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten zurückgeben. Andernfalls ist WORK | IN Fürth berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.
  3. WORK | IN Fürth kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist WORK | IN Fürth befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.

18. STORNOBEDINGUNGEN

Es gelten folgende Stornofristen:

  1. Flex-Desk kostenfrei bis 12 Stunden vor Buchungsbeginn
  2. Fix-Desk kostenfrei bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn
  3. Besprechungsraum kostenfrei bis 14 Tage / 50% bis 7 Tage vor Buchungsbeginn

2021: In der aktuellen Situation werden wir natürlich unsere Stornofristen flexibler handhaben.
Bei Buchungen eines Besprechungsraums kannst Du 3 Tage vor Buchungsbeginn absagen.

So werden wir mit Dir im Austausch flexibel genug auf die Änderungen der bayerischen Staatsregierung reagieren können und freuen uns, wenn Du die nächsten Monate gesund bleibst.

WORK | IN Fürth ist berechtigt den vollen Betrag in Rechnung zu stellen, wenn eine Stornierung nach der o.g. Frist erfolgt.

19. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, MINDERUNG

  1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von WORK | IN Fürth kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
  2. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Grundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen WORK | IN Fürth gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

20. KAUTION

  1. Diese Regelung gilt ab einer Mietdauer von mehr als drei Monaten
  2. Die Kaution beträgt drei Monatsmieten.
  3. Die Kaution ist auf ein von WORK | IN Fürth genanntes Bankkonto zu überweisen. Anspruch auf Verzinsung besteht nicht.
  4. Der Kunde erhält die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Büroflächen zurück, soweit Ansprüche von WORK | IN Fürth gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.
  5. Nimmt WORK | IN Fürth während der Vertragslaufzeit die Sicherheit in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Grundgebühren oder der Umsatzsteuersatz, kann WORK | IN Fürth verlangen, dass der Kunde die Sicherheit entsprechend anpasst.

21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Fürth. Es gilt deutsches Recht.
  2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen WORK | IN Fürth
Stand: 01. Januar 2021

BRANDAD Group AG
Gebhardtstraße 5
90762 Fürth

Telefon +49 911 756658-0
Telefax +49 911 756658-88

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